AGB

1. Allgemeines.

Alle Aufträge werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Nur diese sind maßgebend und bedürfen keiner ausdrücklichen Anerkennung durch den Käufer, auch wenn er unseren Bedingungen Entgegenstehendes vorschreibt. Telefonische und mündliche Bestellungen sowie andere Abmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung unsererseits vorliegt.

2. Angebot und Preise.

Sämtliche Angebote sind unverbindlich, sie erlangen erst mit der Auftragsbestätigung Verbindlichkeit.

3. Lieferung.

Sämtliche Lieferungen, d. h. auch eventuelle Rücklieferungen, reisen auf Gefahr des Käufers, Transportversicherung wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers gedeckt und zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart und der Umverpackung bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Wird vom Käufer eine besondere Versandart oder Sonderverpackung vorgeschrieben oder ist der Verkäufer genötigt, infolge auftretender Schwierigkeiten bezüglich Transport und Verkehr ein anderes als das übliche Verkehrsmittel zu wählen, hat der Käufer die entstehenden Mehrkosten zu tragen. Höhere Gewalt sowie alle Umstände, die eine unvorhergesehene Betriebsstörung zur Folge haben, befreien den Verkäufer von der Verpflichtung zur Leistung sowie von der Einhaltung der Lieferfristen.

4. Eigentumsvorbehalt.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. bis zur vollen Einlösung der hierfür gegebenen Wechsel, Schecks und sonstigen Zahlungsmittel bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist jedoch berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, insbesondere sie zu veräußern und zu verarbeiten. Von einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten oder verarbeiteten Ware hat der Käufer dem Verkäufer sofort Mitteilung zu machen
unter Beifügung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität der gepfändeten Ware. Die Aufnahme der Kaufpreisforderung in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) und die Anerkennung eines Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Erst mit der vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung und aller sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentumsrecht an der Ware auf den Käufer über.
Bei Konkurs oder Vergleich vorhandene nicht bezahlte Ware ist zur Verfügung des Verkäufers auszusondern. Forderungen des Käufers an Dritte aus bereits weiterverkaufter, aber an den Verkäufer noch nicht bezahlte Ware gehen auf den Verkäufer über.
Bei ausbleibender Zahlung ist der Verkäufer zur Ausführung noch vorliegender Aufträge nicht verpflichtet.

5. Mängelrügen.

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware erfolgen. Voraussetzung für die Anerkennung ist ferner, daß sich eventuell zurückgewiesene Ware in der Originalverpackung befindet. Das Risiko für den Verkauf der bezogenen Ware liegt auch ausdrücklich beim Käufer. Unverkäufliche Ware wird nur dann zurückgenommen, wenn die Unverkäuflichkeit nachweislich auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist. Falls ein derartiges Verschulden auf versteckte Mängel in geschlossenen Packungen zutrifft, müssen Rücklieferungen in jedem Falle spätestens innerhalb eines Jahres nach Lieferung erfolgt sein.

6. Zahlung.

Unsere Bedingungen lauten: 10 Tage netto (ab Rechnungsdatum) Zahlung an Dritte, nicht ausdrücklich vom Verkäufer Bevollmächtigte befreien den Schuldner nicht gegenüber dem Verkäufer. Zur Annahme anderer Zahlungsmittel ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Bei Wechseln und Schecks gilt als Eingangstag der Zahlung der Tag, an dem der Verkäufer über den Gegenwert tatsächlich verfügen kann. Ihre Annahme regelt sich nach besonderen Vereinbarungen zwischen dem Käufer und Verkäufer.
Wechseldiskont, Stempelgebühr und sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Zahlung nach Fälligkeit werden unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte, insbesondere des durch den Zahlungsverzug entstehenden Schadens, Zinsen in Höhe der von den Banken berechneten Zinsen, Provisionen und Spesen berechnet.
Bei vorkommenden Rückwechseln und nicht gedeckten Schecks sowie bei Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Geschäftsaufsicht, Konkurs, Geschäftsauflösung und Geschäftsübergabe sind die Kaufpreisforderungen sowie sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig und die vereinbarten Zahlungsbedingungen aufgehoben.

7. Sonderanfertigungen.

Bei Sonderanfertigungen sind wir zu Unter- oder Überlieferungen von 10% der bestellten Menge berechtigt. Zur Berechnung kommt die tatsächlich gelieferte Menge.

8. Erfüllungsort ist Neustadt/Wied.
Gerichtsstand ist Neuwied/Rhein.

9. Sollten einzelne dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. Die vorstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn Geschäftsbedingungen des Kunden entgegenstehen, es sei denn, diese werden schriftlich von uns anerkannt.